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BImSchV-Regelung und Ausnahmen – Kann ein Katalysator helfen?

Viele Besitzer älterer Kachelöfen oder Kamine sind von den neuen Vorschriften der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) betroffen. Die Frage lautet: Gibt es für die BImSchV-Regelung und Ausnahmen? Und kann ein Katalysator helfen, die Austauschpflicht zu umgehen? Hier erfährst du die wichtigsten Fakten.

Was besagt die BImSchV-Regelung?

Die BImSchV-Regelung legt fest, dass bestimmte ältere Holzöfen nicht mehr betrieben werden dürfen, wenn sie die Grenzwerte für CO-Emissionen und Feinstaub überschreiten. Bis spätestens 2025 müssen betroffene Öfen ausgetauscht oder nachgerüstet werden.

Gibt es für die BImSchV-Regelung Ausnahmen?

Es gibt einige Ausnahmen von der BImSchV-Regelung, aber nicht für jeden Ofen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen offenen Kaminen und geschlossenen Kachelöfen:

  • Offene Kamine dürfen weiterhin betrieben werden, wenn sie nur gelegentlich genutzt werden (maximal 8-mal pro Monat).
  • Geschlossene Kachelöfen hingegen fallen unter die Austauschpflicht – auch wenn sie nur selten genutzt werden.

Kann ein Katalysator helfen, die BImSchV-Regelung zu umgehen?

Ein Katalysator kann die Emissionen eines Holzofens verringern. Allerdings gibt es aktuell keine allgemeine Zulassung, die besagt, dass ein nachgerüsteter Katalysator automatisch die BImSchV-Regelung und Ausnahmen ermöglicht.

In unserer Serie Frag den Ofenbauer haben wir das Thema ausführlich behandelt:

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Welche Nachrüstoptionen gibt es?

Falls dein Ofen von der BImSchV-Regelung betroffen ist, gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Nachrüstung eines Partikelabscheiders
    • Reduziert Feinstaub
    • Kann auch im waagerechten Abgasrohr montiert werden
    • Wird oft vom Schornsteinfeger als Lösung akzeptiert
  2. Einbau eines neuen Heizeinsatzes
    • Der bestehende Kachelofen bleibt erhalten
    • Der alte Heizeinsatz wird gegen ein modernes, emissionsarmes Modell ausgetauscht
    • Erfüllt garantiert die Anforderungen der BImSchV-Regelung
  3. Prüfung der aktuellen Werte durch den Schornsteinfeger
    • Falls dein Ofen knapp unter den Grenzwerten liegt, kann er eventuell weiter betrieben werden
    • Manche Modelle können durch optimiertes Heizen bereits bessere Werte erreichen

Was ist die beste Lösung?

Wenn du von der BImSchV-Regelung betroffen bist, solltest du folgende Schritte unternehmen:

Den Schornsteinfeger fragen, ob dein Ofen ausgetauscht oder nachgerüstet werden kann.
Prüfen, ob ein neuer Heizeinsatz eine Alternative ist – oft günstiger als ein kompletter Austausch.
Überlegen, ob ein Partikelabscheider sinnvoll ist, um Feinstaub zu reduzieren.
Einholen einer zweiten Meinung im Fachhandel, um die beste Lösung für deinen Ofen zu finden.

Fazit: BImSchV-Regelung und Ausnahmen – Was ist möglich?

Nicht jeder Ofen ist von den neuen Vorschriften betroffen, aber geschlossene Kachelöfen müssen meist nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ein Katalysator allein reicht oft nicht aus, um die BImSchV-Regelung und Ausnahmen zu umgehen. Die beste Lösung ist oft ein neuer Heizeinsatz oder ein Partikelabscheider.

Du bist dir unsicher, ob dein Ofen betroffen ist? Dann sprich mit deinem Schornsteinfeger!

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