Viele Besitzer älterer Kachelöfen oder Kamine sind von den neuen Vorschriften der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) betroffen. Die Frage lautet: Gibt es für die BImSchV-Regelung und Ausnahmen? Und kann ein Katalysator helfen, die Austauschpflicht zu umgehen? Hier erfährst du die wichtigsten Fakten.
Was besagt die BImSchV-Regelung? #
Die BImSchV-Regelung legt fest, dass bestimmte ältere Holzöfen nicht mehr betrieben werden dürfen, wenn sie die Grenzwerte für CO-Emissionen und Feinstaub überschreiten. Bis spätestens 2025 müssen betroffene Öfen ausgetauscht oder nachgerüstet werden.
Gibt es für die BImSchV-Regelung Ausnahmen? #
Es gibt einige Ausnahmen von der BImSchV-Regelung, aber nicht für jeden Ofen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen offenen Kaminen und geschlossenen Kachelöfen:
- Offene Kamine dürfen weiterhin betrieben werden, wenn sie nur gelegentlich genutzt werden (maximal 8-mal pro Monat).
- Geschlossene Kachelöfen hingegen fallen unter die Austauschpflicht – auch wenn sie nur selten genutzt werden.
Kann ein Katalysator helfen, die BImSchV-Regelung zu umgehen? #
Ein Katalysator kann die Emissionen eines Holzofens verringern. Allerdings gibt es aktuell keine allgemeine Zulassung, die besagt, dass ein nachgerüsteter Katalysator automatisch die BImSchV-Regelung und Ausnahmen ermöglicht.
In unserer Serie Frag den Ofenbauer haben wir das Thema ausführlich behandelt:
Welche Nachrüstoptionen gibt es? #
Falls dein Ofen von der BImSchV-Regelung betroffen ist, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Nachrüstung eines Partikelabscheiders
- Reduziert Feinstaub
- Kann auch im waagerechten Abgasrohr montiert werden
- Wird oft vom Schornsteinfeger als Lösung akzeptiert
- Einbau eines neuen Heizeinsatzes
- Der bestehende Kachelofen bleibt erhalten
- Der alte Heizeinsatz wird gegen ein modernes, emissionsarmes Modell ausgetauscht
- Erfüllt garantiert die Anforderungen der BImSchV-Regelung
- Prüfung der aktuellen Werte durch den Schornsteinfeger
- Falls dein Ofen knapp unter den Grenzwerten liegt, kann er eventuell weiter betrieben werden
- Manche Modelle können durch optimiertes Heizen bereits bessere Werte erreichen
Was ist die beste Lösung? #
Wenn du von der BImSchV-Regelung betroffen bist, solltest du folgende Schritte unternehmen:
✔ Den Schornsteinfeger fragen, ob dein Ofen ausgetauscht oder nachgerüstet werden kann.
✔ Prüfen, ob ein neuer Heizeinsatz eine Alternative ist – oft günstiger als ein kompletter Austausch.
✔ Überlegen, ob ein Partikelabscheider sinnvoll ist, um Feinstaub zu reduzieren.
✔ Einholen einer zweiten Meinung im Fachhandel, um die beste Lösung für deinen Ofen zu finden.
Fazit: BImSchV-Regelung und Ausnahmen – Was ist möglich? #
Nicht jeder Ofen ist von den neuen Vorschriften betroffen, aber geschlossene Kachelöfen müssen meist nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ein Katalysator allein reicht oft nicht aus, um die BImSchV-Regelung und Ausnahmen zu umgehen. Die beste Lösung ist oft ein neuer Heizeinsatz oder ein Partikelabscheider.
Du bist dir unsicher, ob dein Ofen betroffen ist? Dann sprich mit deinem Schornsteinfeger!
