Schornsteinfeger überprüfen Kaminöfen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Dabei richten sie sich nach bau- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben und ermitteln Energieeinsparpotenziale. Sie reinigen Feuerungsanlagen und Rauchableitungen und entfernen Ablagerungen. Zudem führen sie Feuerstätten- und Brandverhütungsschauen sowie Immissionsschutzmessungen durch.
Rechtliche Grundlagen
Die Arbeit der Schornsteinfeger basiert auf zwei wesentlichen Verordnungen: der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Die KÜO regelt die Betriebs- und Brandsicherheit, während die 1. BImSchV Aufgaben und Grenzwerte im Umwelt- und Klimaschutz definiert.
Aufgaben nach der KÜO
Die Kehr- und Überprüfungsordnung regelt die Betriebs- und Brandsicherheit von Heizungs- und Feuerungsanlagen. Sie legt fest, wie oft Schornsteinfeger diese Anlagen reinigen und kontrollieren müssen, um sicherzustellen, dass sie sicher und effizient arbeiten. Die KÜO dient dazu, Gefahren durch Brände und schädliche Abgase zu verhindern. Aufgaben für den Schornsteinfeger nach der KÜO sind:
- Reinigung von Schornsteinen und Verbindungsstück
- Überprüfung der Abgasleitung und bei Bedarf Reinigung der Abgasleitung
- Überprüfung der Abgaswege und des Abzugs der Abgase
- Überprüfung der Verbrennungsluftversorgung
- Überprüfung der Verbrennung (Kohlenmonoxid-Messung)
- Überprüfung des äußeren Zustands der Anlage
- Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
Aufgaben nach der BimSchV
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) legt Grenzwerte für Emissionen von Heizungsanlagen und Feuerstätten fest, um Umwelt und Gesundheit zu schützen. Sie regelt, wie oft diese Anlagen überprüft werden müssen, um ihre Effizienz und Umweltfreundlichkeit sicherzustellen. Die Aufgaben für einen Schornsteinfeger nach der BimSchV sind:
- Ermittlung des Abgasverlustes bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen
- Messung der Staub- und Kohlenmonoxid-Werte bei
- Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
- Rußzahlbestimmung bei Ölfeuerungsanlagen
- Prüfung des Abgases auf das Vorhandensein von Ölderivaten